ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN KÄSTLE GMBH - KÄSTLE PARTNER
1. ANWENDUNGSBEREICH / GELTUNG

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Kästle GmbH, in der Folge „Kästle“ genannt, und dem jeweiligen Handelspartner, in der Folge „Kästle-Partner“ genannt, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kästle-Partners erkennt Kästle nicht an, es sei denn, Kästle hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Mit Absendung einer Bestellung erklärt der Kästle-Partner ausdrücklich, dass er einen Vertrag auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließen beabsichtigt. Er anerkennt damit deren Gültigkeit im Rahmen jeder vertraglichen Beziehung mit Kästle.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Kästle und dem jeweiligen Kästle-Partner, insbesondere für Kaufverträge über sämtliche von Kästle angebotene Produkte und Dienstleistungen.

Kästle behält sich das Recht vor, etwaige irrtumsbedingte Fehler in Verkaufsprospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen zu berichtigen. Sämtliche Angaben in Verkaufsprospekten, Preislisten, oder sonstigen Dokumentationen von Kästle stellen eine Einladung an den jeweiligen Kästle-Partner dar, ein Anbot auf Abschluss eines Kaufvertrages in Form einer Bestellung zu legen.

Der jeweilige Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung der Bestellung durch Kästle, insbesondere mit der Erstellung und Übermittlung der Auftragsbestätigung zustande. Erfüllungsort sämtlicher Verträge zwischen Kästle und dem jeweiligen Kästle-Partner ist Wels. Kästle behält sich das Recht vor, seine Produkte und deren Preise jederzeit zu verändern, insbesondere die einzelnen Modelle der Kollektion zu modifizieren. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und exklusive Frachtkosten.

Durch Versendung der Bestellung erklärt der Kästle-Partner, dass er sein Verkaufspersonal ausreichend geschult hat, um sämtliche Sicherheitsstandards von Kästle und seinem Bindungspartner Marker zu erfüllen. Er bestätigt damit gleichzeitig, über die Sicherheitsstandards und Montagevorschriften ausreichend informiert worden zu sein und insbesondere das technische Handbuch erhalten zu haben und über dessen Anwendung instruiert worden zu sein.

3. LIEFERUNG

Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Kästle-Partner angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht ungeachtet der Versandart auf den Kästle-Partner über, sobald die Lieferung vom zustellenden Paket- oder Postdienst im Lager von Kästle übernommen wird.
Allfällige Mängel oder Transportschäden sind Kästle unverzüglich, längstens jedoch 48 Stunden nach Erhalt der Ware mitzuteilen. Angaben über die Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich, soweit nicht der Liefertermin ausdrücklich als verbindlich zugesagt und als „Fixtermin“ bezeichnet wurde. Kästle ist bemüht, jeden in Aussicht gestellten Liefertermin einzuhalten.

4. FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG, VERZUG

Soweit nicht anders vereinbart gilt hinsichtlich der Zahlung der jeweils vereinbarte Fälligkeitstag, mangels Vereinbarung eines solchen ist der jeweilige Kaufpreis 10 Tage nach Ausstellung der Rechnung, längstens jedoch 30 Tage nach Lieferung ohne Abzug fällig.

Sind Teilzahlungen vereinbart, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, wenn der Kästle-Partner mit einer Rate länger als 14 Tage in Verzug gerät, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein außergerichtliches oder gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt ist.

Gerät der Kästle-Partner mit Zahlungen in Verzug, ist Kästle nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen, unbeschadet seiner weiteren Rechte, insbesondere aus dem Eigentumsvorbehalt, berechtigt, die Aufhebung des Vertrages zu erklären sowie Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

5. AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

Der Kästle-Partner ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche des Verkäufers nur dann berechtigt, wenn und soweit seine Forderung schriftlich anerkannt oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kästle-Partner nicht zu.

Unbeschadet seiner sonstigen Rechte ist Kästle berechtigt, die Erfüllung seiner Pflichten auszusetzen und/oder die Übergabe der Produkte an den Käufer zu verhindern, und zwar solange, als für Kästle Grund zur Annahme besteht, der Käufer werde seine Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllen. In diesem Fall ist Kästle auch frei über noch nicht ausgelieferte Kaufgegenstände zu verfügen und an deren Stelle binnen angemessener Frist gleichartige Kaufgegenstände zu den vereinbarten Vertragsbedingungen zu liefern.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

Kästle behält sich das Eigentum an allen verkauften Produkten bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Kaufvertrag durch den Kästle-Partner vor. Dieser Eigentumsvorbehalt gilt auch für alle sonstigen Forderungen, die Kästle aus seiner Geschäftsverbindung mit dem Kästle-Partner gegen diesen zustehen.

Die Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen durch den Kästle-Partner berechtigt Kästle, die Herausgabe der Produkte auf Kosten des Kästle-Partners zu verlangen. Der Kästle-Partner verpflichtet sich, eine Identifizierung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zu jedem Zeitpunkt zu ermöglichen, andernfalls diese Produkte als nicht bezahlt gelten.

7. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

Liegt ein von Kästle zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, der von Kästle als solcher schriftlich anerkannt wurde, ist Kästle nach eigener Wahl zur Verbesserung oder zum Austausch berechtigt. Wird ein behaupteter Mangel von Kästle nicht anerkannt, sind die diesbezüglichen Transportkosten vom Kästle-Partner zu tragen.
Eine Nichteinhaltung der in Punkt 2. genannten Sicherheitsstandards und Montagevorschriften entbindet Kästle von jeglichen Gewährleistungspflichten. Ausdrücklich von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die durch Transport, unsachgemäße Behandlung oder Montage, Unfall, missbräuchliche Verwendung oder auch normale Abnutzung hervorgerufen werden.
Die Gewährleistungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate ab Gefahrenübergang.
Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist die Haftung von Kästle ausgeschlossen. Kästle haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet Kästle nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kästle-Partners. Soweit die Haftung von Kästle ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und diese vom Kästle-Partner nachgewiesen wird.

8. DATEN DES KÄSTLE-PARTNERS

Der Kästle-Partner ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen, die Anmeldung zum Online-Bestellsystem, die Übermittlung erforderlichen personenbezogenen Daten durch Kästle ausführlich unterrichtet worden. Der Kästle-Partner stimmt dieser Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich zu.

9. GEISTIGES EIGENTUM

Der Kästle-Partner erhält von Kästle für die Dauer der Geschäftsbeziehung - frühestens nach Erstellung der ersten Auftragsbestätigung oder Lieferung - bis auf ausdrücklichen Widerruf das Recht, die insbesondere markenrechtlich und urheberrechtlich geschützten und im Alleineigentum von Kästle stehenden Kennzeichen unter der Bedingung zu verwenden, dass sämtliche Vorgaben seitens Kästle zur Verwendung eingehalten werden.

10. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, KONFLIKTREGELUNG

Es gilt österreichisches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Wels. Kästle ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kästle-Partners Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Im Falle eines Konfliktes bemühen sich jedoch Kästle und der Kästle-Partner, unter höchster partnerschaftlicher Anstrengung eine Lösung ohne Beschreitung des ordentlichen Rechtsweges herbeizuführen.
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